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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers

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1. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Zimmern.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

 

2. Vertragsabschluß/ Überlassung an Dritte

2.1 Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Betreibers an den Gast zustande; Gast und Betreiber sind Vertragspartner.

2.2 Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

2.3 Hat ein Anderer für den Gast bestellt, so haftet dieser dem Betreiber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbungsvertrag.

 

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei denn dies wird gesondert ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Übernachtung 3 Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechneten Preis, so kann der Betreiber den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.

3.2 Umbestellungen (Änderung der Anzahl der gebuchten Betten/ Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Betreibers) berechtigen den Betreiber abweichende Preise zu verlangen.

3.3 Rechnungen des Betreibers sind nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Betreiber eines höheren Schadens vorbehalten.

3.4 Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung jedoch max. 30 % oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Übertrag der offenen Rechnungssumme ist bei Anreise auf das Geschäftskonto zu überweisen oder in bar zu zahlen.

3.5 Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Betreibers aufrechnen

 

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

4.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/ Zimmer.

4.2 Gebuchte Betten/ Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann der Betreiber gebuchte Betten/ Zimmer nach 18 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.

4.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/Zimmer dem Betreiber spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, mindestens jedoch 15 Euro. Dem Gast steht es frei, dem Betreiber nachzuweisen, dass kein oder niedriger Schaden entstanden ist. Etwaiger Schadenersatzansprüche des Betreibers bleiben vorbehalten.

4.4 Der Betreiber behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zuwiderhandlung des Gastes gegen die Hausordnung, grundsätzlich von seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen und den Gast notfalls aus dem Haus zu verweisen. Der volle Übernachtungspreis ist in diesem Falle trotzdem fällig.

4.5 Mit der Aushändigung des Zimmerschlüssels ist ein gültiges Dokument als Pfand notwendig. Für den Verlust des Schlüssels werden 50 € berechnet.

 

5. Änderungen

Änderungen in angemessener Frist nach der Reservierung sind grundsätzlich möglich. Spätere Änderungen werden gemäß den Fristen Ziffer 6 berechnet.

 

6. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Anreise)

6.1 Für nicht in Anspruch genommene Zimmer rechnet der Betreiber dem Gast die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Betreiber frei, den ihm entstandenen und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Für die Stornierung wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt für Gruppen (ab 10 Personen) bei Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn 40 % des Gesamtbetrages, innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn 60 % des Gesamtbetrages und innerhalb von 7 Tagen vor Reisebeginn 80% des Gesamtbetrages. Weniger als 3 Tage 100 %. Für Individualreisende ist die Stornierung bis 48 h vor geplanter Anreise kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr 50 % des Gesamtbetrages (bei mehrtägiger Buchung), mindestens jedoch ist vom Gast der vereinbarte Preis für die erste gebuchte Nacht der Beherbergung zu zahlen. Falls einzelne Betten aus einem komplett gebuchten Zimmer storniert werden, so ist das Hostel berechtigt diese Betten auch an Gäste zu vermieten, die nicht zur Gruppe gehören. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.

6.2 Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziffer 6.1. entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den der Betreiber zu vertreten hat.

6.3 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- und Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden.

 

7. Rücktritt des Betreibers

7.1. Wird eine vom Betreiber verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unzumutbar machen, falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Betreibers zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden oder falls der Gast gegen Ziffer 2.2. dieser Bedingungen verstößt.

7.3. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreiber innerhalb dieses Zeitraums seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.4. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,

beispielsweise falls:

-höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person oder des Zwecks, gebucht werden

-der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Unterbringungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist.

7.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Betreibers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit der Betreiber für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt der Betreiber von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Betreibers bedarf dessen mündlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Betreibers gehen zu Lasten des Gastes, soweit der Betreiber diese nicht zu vertreten hat. Die, durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Betreiber pauschal erfassen und berechnen.

8.3. Der Gast ist nur mit Zustimmung des Betreibers berechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Betreiber eine Anschlussgebühr verlangen.

 

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Betreibers

9.1. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in der Unterkunft. Der Betreiber übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Der Betreiber übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kraftfahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Betreiber-Parkplatz gebührenpflichtig abgestellt werden dürfen. Der Betreiber stellt kostenlos Wertschließfächer zur Verfügung, die aber nicht bewacht sind. Auch bei Diebstahl aus diesen Fächern haftet nicht der Betreiber.

9.2. Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.3. Sonst haftet der Betreiber - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflicht-versicherung.

 

10. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Betreibers zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

 

11. Haftung

Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

12. Schlussbestimmung 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.